Baika hat es wiederholt geschafft!

 

Nachdem Baika Ihre erste Zuchtzulassungsprüfung am 23.02.2013 in Kronach mit Erfolg abgelegt hat, wurde es nach 2 Jahren Zeit, die 2. geforderte Zuchtzulassung auf Lebenszeit abzulegen. Diese ist in unserem Verein, dem BVWS, Pflicht.

In gewohnter, sicherer Manier meisterten Hund und Führer den geforderten Aufgabenparcours. Unter den strengen Augen der BVWS - Prüfer, Marianne Müller und Harry McNelly, wurden die Prüfung mit “vorzüglich” und 98 von 100 möglichen Punkten abgelegt.

Auch Halbschwester Akira vom Brander Schloß legte diese Prüfung mit uns zusammen mit 96 Punkten ab

 

Wir sind mit dem Ergebnis absolut zufrieden und unheimlich stolz auf unser Mädel

 

Ein Auszug der Zuchtordnung des BVWS.

Die ZZLP besteht aus einer Exterieurbeurteilung, der Überprüfung standardmäßig vorgegebener Größenverhältnisse und einer Wesensbeurteilung mit integrierten Bestandteilen der BH.

 Die ZZLP kann nur von einem dazu befähigten Zuchtrichter in Verbindung mit einem anerkannten Wesensbeurteiler des VDH/BVWS abgenommen werden.

12.3. HD-Auswertung mit „A“ oder „B“

12.4. ED-Auswertung mit „0“ oder „1“

12.5. Gültiger MDR1-Test

12.6. Formwertbeurteilungen auf einer FCI- oder VDH-anerkannten Ausstellung, bei der mindestens das CAC vergeben wurde und der Hund mindestens ab der Zwischenklasse mit „sehr gut“ gem.der AO des VDH/BVWS e. V. bewertet wurde. Eine Bewertung muss bei einer Spezialausstellung des BVWS e. V. erzielt werden.

13. Die Zuchttauglichkeitsbescheinigung gilt für zwei Jahre, anschließend müssen die Tiere erneut vorgestellt werden.

 

Nun haben wir die hohen Anforderungen im BVWS mit unserer Baika erneut erfüllt und werden mit Ihr bald unseren F-Wurf planen.

 

Bald wird es hoffentlich wieder Welpen im Hause Michel geben.

 

 

Zuchtzulassung für Baika vom Brander Schloß

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Baika hat es wiederholt geschafft!

 

Nachdem Baika Ihre erste Zuchtzulassungsprüfung am 23.02.2013 in Kronach mit Erfolg abgelegt hat, wurde es nach 2 Jahren Zeit, die 2. geforderte Zuchtzulassung auf Lebenszeit abzulegen. Diese ist in unserem Verein, dem BVWS, Pflicht.

In gewohnter, sicherer Manier meisterten Hund und Führer den geforderten Aufgabenparcours. Unter den strengen Augen der BVWS - Prüfer, Marianne Müller und Harry McNelly, wurden die Prüfung mit “vorzüglich” und 98 von 100 möglichen Punkten abgelegt.

Auch Halbschwester Akira vom Brander Schloß legte diese Prüfung mit uns zusammen mit 96 Punkten ab

 

Wir sind mit dem Ergebnis absolut zufrieden und unheimlich stolz auf unser Mädel

 

Ein Auszug der Zuchtordnung des BVWS.

Die ZZLP besteht aus einer Exterieurbeurteilung, der Überprüfung standardmäßig vorgegebener Größenverhältnisse und einer Wesensbeurteilung mit integrierten Bestandteilen der BH.

 Die ZZLP kann nur von einem dazu befähigten Zuchtrichter in Verbindung mit einem anerkannten Wesensbeurteiler des VDH/BVWS abgenommen werden.

12.3. HD-Auswertung mit „A“ oder „B“

12.4. ED-Auswertung mit „0“ oder „1“

12.5. Gültiger MDR1-Test

12.6. Formwertbeurteilungen auf einer FCI- oder VDH-anerkannten Ausstellung, bei der mindestens das CAC vergeben wurde und der Hund mindestens ab der Zwischenklasse mit „sehr gut“ gem.der AO des VDH/BVWS e. V. bewertet wurde. Eine Bewertung muss bei einer Spezialausstellung des BVWS e. V. erzielt werden.

13. Die Zuchttauglichkeitsbescheinigung gilt für zwei Jahre, anschließend müssen die Tiere erneut vorgestellt werden.

 

Nun haben wir die hohen Anforderungen im BVWS mit unserer Baika erneut erfüllt und werden mit Ihr bald unseren F-Wurf planen.

 

Bald wird es hoffentlich wieder Welpen im Hause Michel geben.

 

 

Zuchtzulassung für Baika vom Brander Schloß